Freiheit stirbt mit Sicherheit!

„Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffenden Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden.
Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiss.
Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen.
Wer damit rechnet, dass etwa Teilnahme an einer Versammlung oder Bürgerinitiative behördlich registriert wird und dass ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte verzichten.
Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist.“

Dieses Zitat stammt aus dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1983.

Im Jahr 2007 scheint von diesem Urteil das Meiste tatsächlich vergessen worden zu sein, denn es werden immer mehr Daten gesammelt, immer schärfere Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten- und methoden entstehen.
Die neueste dieser Methoden, die vor allem mit der Person des Bundesinnenministers Schäuble in Verbindung gebracht wird, sind so genannte Online – Durchsuchungen von Computern durch das Bundeskriminalamt (BKA).
Diese Durchsuchungen gehen einher mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, welches in der gesamten EU eingeführt werden soll und nun bundesweit ab dem 1. Januar 2008 in Kraft tritt.
Mit diesem wäre die Ausweitung der Telefon-, Internet- und E-Mailüberwachung gesichert und das lückenlose Erfassen des Kommunikationsverhaltens jedes/r Einzelnen/r möglich.
Die Daten, wer wann mit wem telefoniert, Handystandortdaten und andere Kommunikationsdaten dürfen (und werden) bis zu 2 Jahre von der EU gespeichert werden.

Welche Argumente werden vorgebracht, um das schwere Eingreifen in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu rechtfertigen?

Ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis des Staates.
Die Überwachung soll zur Bekämpfung des allgegenwärtigen Terrorismus dienen, zur Bekämpfung und Verhinderung von Anschlägen und zur Bekämpfung von schweren Straftaten.
Das angeblich erhöhte Sicherheitsbedürfnis des Staates entwickelte sich seit dem 11. September 2001 rasant. Die nun bevorstehenden Maßnahmen sind Teil der globalen und europäischen Sicherheitspolitik und deren Entwicklung ist für die/den Einzelne/n nur schwer nachvollziehbar.
Dennoch: Die Überwachung und Kontrolle soll mehr Sicherheit für den Staat, die Gesellschaft und jeden/r Bürger/in bringen.
Diese Argumente sind mit einfachen Fakten leicht zu widerlegen.
Eine Studie des BKA aus dem Jahr 2005 sollte feststellen, ob durch oben aufgeführte Maßnahmen die Verbrechens – Aufklärungsrate erhöht werden würde. Das Ergebnis war, dass in 381 Fällen Kommunikationsdaten genutzt wurden. Diese 381 Fälle machen weniger als 0,001 Prozent der 6,4 Millionen jährlich begangenen „Straftaten“ aus.
Mit den neuen Überwachungsmaßnahmen wäre der Grundsatz der Unschuldsvermutung aufgehoben. Da Daten präventiv gespeichert werden, das heißt gleichgültig, ob ein Verdacht besteht oder überhaupt ein Verbrechen begangen wurde, ist jede/r schon im Voraus verdächtig.
Dies wäre also ein Bruch mit den gerade in bürgerlichen Kreisen gerne angeführten rechtsstaatlichen Grundlagen. Die Begründung, die Überwachung diene zur Bekämpfung von Terrorismus, ist ebenfalls eine Farce. Wer böse Absichten hat, wird diese unbemerkt durchführen können, da sich die Erfassung durch die Vorschriften mit bestimmten technischen Mitteln umgehen lässt.
Kontroll- und Überwachungsmethoden wie Vorratsdatenspeicherung, Online – Durchsuchungen, Videoüberwachung etc. sind Anzeichen für den offensichtlichen Ausbau eines Überwachungsstaates.
Die angeführten Maßnahmen dienen hierbei als Repression, um die Sicherheit zu gewähren, dass das herrschende kapitalistische System bestehen bleibt.
In einer Gesellschaft, in der es als Freiheit angesehen wird, seine Arbeitskraft gegen den Erhalt von Lohn zu verkaufen, um über das Geld zu verfügen, seine grundlegenden Bedürfnisse (Nahrung, Kleidung, Kultur etc.) zu befriedigen, in einer Gesellschaft, in der das Befriedigen dieser Bedürfnisse für einen großen Teil der Menschen stark eingeschränkt ist, in einer Welt, in der der Zugang zu diesen Bedürfnissen für viele Menschen völlig verschlossen ist, gerät die soziale Stabilität ins Wanken, die für das Funktionieren der kapitalistischen Ökonomie von zentraler Bedeutung ist.
Die Ausdehnung des Überwachungsstaates hat also vor allem eine präventive Funktion:
Die Überwachung und Repression richtet sich zumeist gegen bewusste Gegner/innen des kapitalistischen Systems.
Der Öffentlichkeit werden propagandistisch reale und konstruierte Bedrohungen, wie eben durch „Terroristen“ oder „Chaoten“ geschaffen, die für ein Klima der Angst und Beunruhigung sorgen sollen. In diesem Klima kann der Staat also nun mit Hilfe von Repression und Überwachung gegen jeglichen aufkeimenden Widerstand vorgehen, um sein Bestehen weiterhin zu sichern und die soziale Stabilität augenscheinlich weiter herzustellen.
Als Beispiel für ein solches Handeln kann der Umgang mit den im Juni 2007 in Deutschland stattgefundenen Protesten gegen den G8 – Gipfel angeführt werden.

„Razzia gegen G8 – Gegner – Terror Angst“

titelte die Bild im Mai 2007.

Präventiv ging das BKA gegen linke Büros, Verlage sowie Einzelpersonen vor und führte Hausdurchsuchungen und Razzien durch, die zum Ziel hatten, die Proteste zu spalten und Protestierende abzuschrecken, ihrem Grundrecht auf Meinungs – und Versammlungsfreiheit Ausdruck zu verleihen. Dabei stützte es sich rechtlich auf den „Schnüffelparagraphen“ 129a zur Bildung einer terroristischen Vereinigung.
Online – Durchsuchungen und Vorratsdatenspeicherung sind somit Maßnahmen, die der Errichtung eines Überwachungsstaates dienlich sind, der als einziges Ziel die Aufrechterhaltung des kapitalistischen Systems hat.




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